Steuerberatung für IT-Unternehmen

  • Beratung zu Steuererleichterungen
  • Akkreditierung beim russischen Digitalministerium
  • Rechtliche Schritte zur Aufnahme in das Register russischer Software
  • Prüfung von IT-Unternehmen auf die Erfüllung der notwendigen Akkreditierungskriterien und der Anforderungen für die Aufnahme in das Register russischer Software
  • Überwachung der Anspruchsberechtigung auf Steuererleichterungen

Unsere Dienstleistungen:

  • Akkreditierung beim Digitalministerium
  • Aufnahme in das Register russischer Software
  • MwSt.
  • Gewinnsteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge
ANGEBOT ANFRAGEN

Akkreditierung beim Digitalministerium

Akkreditierungsverfahren

Folgende Dokumente müssen dem russischen Digitalministerium persönlich, per Einschreiben oder als gescannte und unterschriebene Kopien per E-Mail übermittelt werden:

  • Antrag (das Formular kann auf der Website des Ministeriums heruntergeladen werden);
  • vom Geschäftsführer unterschriebene Unternehmensbescheinigung (das Formular kann auf der Website des Ministeriums heruntergeladen werden).

Die Frist beträgt 30 Tage.

Unsere Unterstützung

  • Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen die Akkreditierungskriterien erfüllt.
  • Wir bereiten die erforderlichen Dokumente vor.
  • Wir reichen die Dokumente beim russischen Digitalministerium ein;
  • Wir geben bei Bedarf erforderliche Erläuterungen oder bereiten zusätzliche Dokumente vor;
  • Wir besorgen einen Auszug aus dem Register der akkreditierten Organisationen;
  • Wir überwachen die dauerhafte Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, die für die Beibehaltung der Akkreditierung nötig sind.
UNSEREN JURISTEN FÜR AKKREDITIERUNG BEAUFTRAGEN

Register russischer Software

Was ist das für ein Register?

Das Register russischer Software wurde eingerichtet, um

  • die Nutzung russischer Computer- und Datenbank-Software zu fördern;
  • deren russische Herkunft nachzuweisen;
  • Software-Urheber mit staatlichen Fördermaßnahmen zu stützen.

(Art. 12.1 des Föderalen Gesetzes 149-FZ vom 27. Juli 2006)

Die Frist beträgt 70 Tage.

Unsere Unterstützung

  • Wir prüfen, ob Ihre Software und Ihr Unternehmen die Anforderungen für die Aufnahme in das Register erfüllen.
  • Wir kümmern uns um alle Formalitäten, die für die Eintragung Ihrer Software in das Register notwendig sind.
UNSEREN JURISTEN MIT DER EINTRAGUNG IN DAS REGISTER BEAUFTRAGEN

Mehrwertsteuer

Für russische IT-Unternehmen

  • Der Verkauf von russischer Software und Datenbanken ist seit 2021 von der MwSt. befreit.
  • Voraussetzung für die MwSt.-Befreiung ist die Eintragung der betreffenden Software oder Datenbanken in das Register russischer Software.
  • Die MwSt.-Befreiung gilt für die gesamte Lieferkette zwischen Anbieter, Händler und Systemintegrator (Rechtsgrundlage: Dokument des Föderalen Steuerdienstes Russlands Nr. SD-4-3/20902@ vom 18. Dezember 2020).

Ausnahmen: Software und Datenbanken, die für Käufer- oder Verkäufersuche, für Produktwerbung oder zum Abschluss von Geschäften bestimmt sind, sind auch dann nicht von der MwSt. befreit, wenn sie im Register russischer Software eingetragen sind.

Für ausländische IT-Unternehmen

Auf Software, die nicht im Register russischer Software eingetragen ist, wird die MwSt. erhoben. Hier sind generell zwei Optionen möglich:

  • Erbringt ein ausländisches Unternehmen digitale Dienstleistungen für einen Kunden in Russland über einen russischen oder einen ausländischen Vermittler, obliegt es dem Vermittler, die MwSt. zu melden und abzuführen.
  • Verkauft ein ausländischer Anbieter seine Software direkt an einen russischen Kunden, gilt er als elektronischer Dienstleister und muss sich beim Föderalen Steuerdienst Russlands (FNS) anmelden, MwSt.-Erklärungen abgeben und die MwSt. entrichten.

Erwirbt ein russischer Kunde ausländische Software, so darf er die MwSt. in Abzug bringen, sofern der ausländische Verkäufer die Anforderungen des russischen Steuergesetzbuchs erfüllt.

Unsere Unterstützung

  • Steuerberatung: Unterstützung in der Interaktion mit der russischen Steuerbehörde und Auswahl der besten Optionen für Ihr Russland-Geschäft;
  • Outsourcing der Buchhaltung: Abgabe von MwSt.-Erklärungen;
  • Outsourcing des Finanz-Workflows: CFO-Dienstleistungen;
  • Prüfung nach RAS, IFRS oder US GAAP;
  • Optimierung von Risiken bei Begründung von Betriebsstätten.
MWST.-BERATUNG FÜR IT-UNTERNEHMEN

Gewinnsteuer

Für russische IT-Unternehmen

Russische IT-Unternehmen müssen generell 20% Gewinnsteuer bezahlen. Ein Unternehmen darf einen ermäßigten Steuersatz von 3% anwenden, wenn es:

  • akkreditiert ist. Wird die Akkreditierung entzogen, muss die Gewinnsteuer von Beginn der jeweiligen Steuerperiode an neu berechnet werden.
  • mindestens 90 Prozent seiner Einnahmen im betreffenden Berichtszeitraum im IT-Sektor erwirtschaftet hat;
  • im Schnitt mindestens sieben Mitarbeiter beschäftigt.

Unsere Unterstützung

Unsere Juristen und Steuerexperten beraten Sie:

  • zu den Kriterien und Verfahren der Kennzahlenberechnung;
  • zu den Akkreditierungsanforderungen und -Verfahren;
  • zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen: Zeitraum, Steuerbemessungsgrundlage;
  • ob Sie gleichzeitig von mehreren Sondererleichterungen profitieren können (vereinfachtes Besteuerungsverfahren (USN), Sonderwirtschaftszone (OES), Skolkowo usw.).
GEWINNSTEUER-BERATUNG FÜR IT-UNTERNEHMEN

Für ausländische IT-Unternehmen

Ausländische Unternehmen können in Russland entweder nach russischem Steuerrecht oder gemäß internationalen Doppelbesteuerungsabkommen besteuert werden.

In Russland tätige ausländische Unternehmen müssen Risiken berücksichtigen, die sich aus der Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte ergeben.

Unsere Unterstützung

Gerne helfen unsere Steuerberater ausländischen IT-Unternehmen bei der Auswahl der optimalen Besteuerungsoption in Russland.

Sozialversicherungsbeiträge

Für russische IT-Unternehmen

Für die Inanspruchnahme ermäßigter Beitragssätze gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Gewinnsteuer-Erleichterung (s. oben). Russische Unternehmen können von folgenden vergünstigten Beitragssätzen profitieren:

  • 6% (statt 22%) bei der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • 1,5%  (statt 1,8-2,9%) bei der Sozialversicherung,
  • 0,1% (statt 5,1%) bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Durch die Inanspruchnahme der Vergünstigungen kann die Gesamtsteuerbelastung der Lohnkosten von 29,8-30% auf 7,6% verringert werden.

Für ausländische IT-Unternehmen

Für ausländische IT-Unternehmen sind keine ermäßigten Sozialversicherungsbeiträge vorgesehen.

Für russische Unternehmen mit ausländischen Gründern besteht die Möglichkeit, von vergünstigten Beitragssätzen zu profitieren, indem sie sich in das KMU-Register eintragen lassen. Dies ist wiederum nur dann möglich, wenn das betreffende Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllt. Die Erfüllung der Kriterien muss durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Unsere Wirtschaftsprüfer sind berechtigt, der russischen Steuerbehörde die Daten zu übermitteln, die für die Eintragung von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in das KMU-Register erforderlich sind.

UNTERSTÜTZUNG BEI DER AUFNAHME IN DAS KMU-REGISTER

Spitzen-Rankings

Konsu zählt zu den führenden Beratungsunternehmen in Russland. Wir sind in folgenden Ranglisten der Ratingagentur Expert RA vertreten:

  • Top 10 der Buchhaltungs-Outsourcer
  • Top 10 der Lohnabrechnungs-Outsourcer
  • Top 15 der Finanzberater
  • Top 15 der Rechtsberater