Betriebsstättenrisiken

Risiken durch Direktvertrieb in Russland

  • Zusätzlicher Steueraufwand;
  • Betriebsprüfungen;
  • Geldbußen;
  • Imageschäden.

Die Gewinnsteuer wird in der Regel im Sitzland des Unternehmens erhoben. Wenn aber ein ausländisches Unternehmen in Russland eine Tätigkeit ausübt, die zur Entstehung einer Betriebstätte führt, werden die Gewinne aus dieser Tätigkeit in Russland besteuert.

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Unsere Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie im Umgang mit Betriebsstättenrisiken, indem wir

  • Ihre Geschäftsprozesse analysieren und prüfen, ob das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte im steuerlichen Sinne besteht;
  • Ihnen Empfehlungen zur Änderung der Art und Weise Ihrer Geschäftstätigkeit in Russland geben, um das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte zu mindern;
  • die für eine Betriebsstätte risikolose Gewinnhöhe ermitteln;
  • Sie im Schriftverkehr mit der Steuerbehörde unterstützen;
  • Sie bei Betriebsprüfungen betreuen.

Spitzen-Rankings

Konsu zählt zu den führenden Beratungsunternehmen in Russland. Wir sind in folgenden Ranglisten der Ratingagentur Expert RA vertreten:

  • Top 10 der Buchhaltungs-Outsourcer
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Wann wird eine Betriebsstätte begründet?

Grundsätzlich liegt eine Betriebsstätte vor, wenn ein ausländisches Unternehmen:

  • durch eine Niederlassung in Russland eine reguläre Geschäftstätigkeit ausübt. Als Niederlassung kann zum Bespiel das Büro der russischen Tochtergesellschaft gelten;
  • durch einen abhängigen Vertreter eine Tätigkeit in Russland ausübt. Als solcher kann zum Beispiel die russische Tochtergesellschaft eingestuft werden;
  • vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten für Dritte ausübt;
  • Bauausführungen oder Montagen in Russland durchführt.

Wie steuerliche und andere Risiken bewerten, die sich aus der Begründung einer Betriebsstätte ergeben?

Die Frage der Begründung einer Betriebsstätte ist im Hinblick auf die Festlegungen internationaler Verträge zwischen Russland und anderen Ländern zu betrachten. Die Art und Weise, wie der Vertrieb in Russland organisiert ist, ist für die Beurteilung des Risikos ebenso relevant wie die Frage, welche Funktionen die russische Tochtergesellschaft wahrnimmt. Auch die Regelmäßigkeit der Geschäfte/Projekte in Russland und andere Umstände spielen hier eine Rolle.

Das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte ist  minimal, wenn sämtliche Verkäufe in Russland über eine russische Tochtergesellschaft oder unabhängige Händler erfolgen.

Ein erhebliches Risiko besteht dann, wenn

  • ein ausländisches Unternehmen mit seinen russischen Kunden Direktverträge über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen oder die Ausführung von Arbeiten abschließt;
  • die russische Tochtergesellschaft als Vertreter des ausländischen Unternehmens fungiert, nach Kunden sucht und mit diesen Geschäfte abschließt oder an Vertrieb und Kundendienst beteiligt ist;
  • die nichtkommerzielle Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens an Vertriebsprozessen in Russland beteiligt ist;
  • ein ausländisches Unternehmen in seinen Vertrag über die Lieferung von Ausrüstung nach Russland u. a. die Ausführung von Arbeiten oder die Erbringung von Dienstleistungen aufgenommen hat.

Übt ein ausländisches Unternehmen eine Tätigkeit aus, die zur Entstehung einer Betriebstätte in Russland führt, hat es

  • sich bei der russischen Steuerbehörde registrieren zu lassen;
  • die russische Gewinnsteuer anzumelden und abzuführen;
  • andere Pflichten eines russischen Steuerpflichtigen zu erfüllen.

Bei der Nichterfüllung dieser Pflichten drohen ausländischen Unternehmen dieselben Konsequenzen wie bei russischen Unternehmen.