Eintragung ins russische KMU-Register

Kleine und mittlere Unternehmen in Russland können von Steuervergünstigungen und anderen Erleichterungen profitieren. Dafür müssen sie sich allerdings ins staatliche KMU-Register eintragen lassen.

Unsere Steuer- und Rechtsberater

  • prüfen, ob eine Aufnahme Ihres Unternehmens in das russische KMU-Register möglich ist
  • berechnen potenzielle Einsparungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

Unsere Wirtschaftsprüfer

  • prüfen, ob Ihr Unternehmen die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Falls ja, können wir auf Ihren Wunsch hin dem russischen Steueramt FNS die notwendigen Informationen über Ihr Unternehmen vorlegen und so seine Aufnahme in das KMU-Register bewirken.
ANGEBOT ANFRAGEN

Präferenzen und Erleichterungen durch den KMU-Status

  • Senkung des Sozialversicherungsbeitragssatzes von 30 auf 15 Prozent;
  • Befreiung von bestimmten arbeitsrechtlichen Pflichten und Beschränkungen;
  • Verwarnung statt Bußgeld bei Ordnungswidrigkeiten, auch für Ihre Arbeitnehmer;
  • vergünstigte Kredite;
  • Garantien;
  • regionale Präferenzen.

Kriterien und Verfahren

Russische Unternehmen

Russische Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um den offiziellen Status eines KMU zu erlangen:

  • Bei Unternehmen mit staatlicher Beteiligung darf der Staatsanteil maximal 25 Prozent betragen.
  • Ausländische Unternehmen, die keine KMU sind, dürfen mit maximal 49 Prozent beteiligt sein.
  • Der steuerpflichtige Erlös im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr darf maximal zwei Milliarden Rubel betragen.

Erfüllt ein Unternehmen diese KMU-Kriterien,  besteht von seiner Seite kein Handlungsbedarf.

  • Die Aufnahme in das KMU-Register erfolgt automatisch auf Grundlage der Informationen, die dem russischen Steueramt FNS jeweils zum 1. eines jeden Monats vorliegen.
  • Erst kürzlich gegründete Unternehmen werden jeweils am 10. des Monats in das Register aufgenommen, der auf den Monat folgt, in dem sie im staatlichen Unternehmensregister EGRUL eingetragen wurden.

Unternehmen mit mehr als 49 Prozent ausländischer Beteiligung

Voraussetzungen:

  • Der Erlös im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr: maximal zwei Milliarden Rubel.
  • Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Berichtsjahr: maximal 250.
  • Der Unternehmenssitz liegt nicht in einer Steueroase. Maßgeblich ist die Steueroasen-Liste des russischen Finanzministeriums.

Das Verfahren

  • Vertragsabschluss mit einer zugelassenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Prüfung Ihres Unternehmens auf die Erfüllung der oben genannten Kriterien.
  • Sind die Kriterien erfüllt, legen die Wirtschaftsprüfer dem Steueramt FNS eine entsprechende Bestätigung vor und das Unternehmen wird ins KMU-Register aufgenommen.
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Unsere Dienstleistungen

Unsere Rechts- und Steuerberater haben umfangreiche Erfahrungen bei der KMU-Registrierung von Unternehmen. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nordic Advisors wird auf der Liste der zugelassenen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften des russischen Finanzministeriums geführt und ist autorisiert, dem russischen Steueramt die Daten vorzulegen, die zur Aufnahme eines Unternehmens mit ausländischer Beteiligung in das KMU-Register erforderlich sind. Bitte kontaktieren sie uns, um Details zu besprechen.

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