Betriebsstättenrisiken in Kasachstan

Beurteilung von Betriebsstättenrisiken anhand internationaler Richtlinien und des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Russland und Kasachstan.

Die Gewinnsteuer wird gewöhnlich im Ansässigkeitsland des Unternehmens erhoben. Wenn aber ein ausländisches Unternehmen in Kasachstan eine Tätigkeit ausübt, die zur Entstehung einer Betriebstätte führt, werden die Gewinne aus dieser Tätigkeit in Kasachstan besteuert.

ANGEBOT ANFRAGEN

Unsere Dienstleistungen

Wir beurteilen das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte anhand der OECD-Richtlinien und/oder des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Russland und Kasachstan, indem wir:

  • Ihre Geschäftsprozesse analysieren und prüfen, ob das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte im steuerlichen Sinne besteht;
  • Ihnen Empfehlungen zur Änderung Ihrer Geschäftsausrichtung in Kasachstan geben, um das Risiko der Begründung einer Betriebsstätte zu mindern;
  • die für eine Betriebsstätte risikolose Gewinnhöhe ermitteln;
  • Sie im Schriftverkehr mit den Steuerbehörden unterstützen.

Spitzen-Rankings

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