Meldung über Beteiligung an internationaler Unternehmensgruppe

Steuerpflichtige, die an einer internationalen Unternehmensgruppe beteiligt sind, müssen dem Föderalen Steuerdienst Russland (FNS) einmal jährlich darüber Meldung erstatten. Die Meldepflicht ist in Verordnung  Nr. ММВ-7-17/124@ des FNS vom 6. März 2018 geregelt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung der erforderlichen Meldungen, indem wir

  1. die Zusammensetzung der internationalen Unternehmensgruppe ermitteln und klären, welche Informationen zu melden sind;
  2. die erforderlichen Informationen sammeln;
  3. Sie hinsichtlich der Meldepflicht beraten;
  4. die erforderlichen Berichte ausfüllen und elektronisch an die russische Steuerbehörde übermitteln.
ANGEBOT ANFRAGEN

Leitfaden zur Erstattung der Meldung

Datenerhebung

Das Sammeln und Erfassen von Daten über die Beteiligten der internationalen Unternehmensgruppe.

Vorbereitung von Berichten

Austausch mit Vertretern der internationalen Unternehmensgruppen zu Fragen der Berichtserstattung.

Einreichung der Dokumente

Die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente im XML-Format zur Übermittlung an Steuerbehörde.

Die Meldung über die Beteiligung an einer internationalen Unternehmensgruppe ist spätestens acht Monate nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres durch die Muttergesellschaft zu erstatten.

Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:

  • Die Benachrichtigung über die Beteiligung an einer internationalen Unternehmensgruppe;
  • länderbezogene Angaben:
    • Dokumentation über die globale Geschäftstätigkeit der internationalen Unternehmensgruppe (Master File),
    • landesspezifische Dokumentation der einzelnen Konzerngesellschaft (Local File),
    • länderbezogener Bericht (Country-by-Country-Report, CbCR).

Internationale Unternehmensgruppe mit russischer Muttergesellschaft

Wenn die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe ihren Sitz in Russland hat, müssen der russischen Steuerbehörde FNS ein Country-by-Country-Report vorgelegt sowie ein Local File und ein Master File verfasst werden.

Internationale Unternehmensgruppe mit ausländischer Muttergesellschaft

Wenn die Muttergesellschaft einer internationalen Unternehmensgruppe ihren Sitz außerhalb Russlands hat, muss das Master File bei ihr angefordert und an die russischen Rechtsvorschriften angepasst werden.

Das Local File kann vom russischen Beteiligten einer internationalen Unternehmensgruppe selbständig erstellt werden.

Der Country-by-Country-Report kann von der Steuerbehörde auch in anderen im russischen Steuergesetz definierten Fällen angefordert werden.

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Gerne beantworten unsere Fachleute Ihre Fragen oder helfen Ihnen bei der Vorbereitung der erforderlichen Meldungen und Berichte für die russische Steuerbehörde einschließlich Umwandlung in XML.

Unterstützung durch Konsu

Unsere Fachleute beraten Sie gerne über das korrekte Ausfüllen der Meldeformulare oder erstellen für Sie alle erforderlichen Berichte und Begleitdokumente und bereiten diese zur Übermittlung an die Steuerbehörde vor.