Wiederherstellung der Rechnungslegung

Die Wiederherstellung der Rechnungslegung kann erforderlich sein, wenn die Buchführung oder Steuerbuchhaltung in Ihrem Unternehmen nicht ordnungsgemäß erfolgte oder aus irgendeinem Grund keine Rechnungslegung durchgeführt wurde. Viele Unternehmen nehmen diese Dienstleistung auch dann in Anspruch, wenn

  • ihre Buchführung und Steuerbuchhaltung mit den gesetzlichen Anforderungen in Einklang gebracht werden müssen, um Steuerrisiken zu minimieren;
  • sie die Unterlagen für eine Steuerprüfung fit machen möchten;
  • sie die Zahlungsfähigkeit nachweisen möchten, um einen Kredit zu bekommen oder an einer Ausschreibung teilzunehmen;
  • ihre Rechnungslegung für eine Due-Diligence-Prüfung vorgelegt werden muss;
  • bei der Liquidation eine Steuerprüfung bevorsteht.
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Etappen der Wiederherstellung Ihrer Rechnungslegung

  • Noch vor Vertragsabschluss prüfen unsere Spezialisten Ihr Unternehmen und bieten Ihnen die beste Option für die Zusammenarbeit an;
  • wir führen eine Schnellanalyse durch, um den Wiederherstellungsbedarf, den Arbeitsaufwand und die Kosten zu ermitteln;
  • Ihre Rechnungslegung wird auf der Grundlage der Ergebnisse unserer Schnellanalyse unter Einsatz üblicher Verfahren abschnittsweise oder komplett wiederhergestellt.

Die Wiederherstellung der Rechnungslegung setzt sich aus folgenden Etappen zusammen:

1. Bestandsaufnahme der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und des Kapitals. Diese umfasst eine Inventur von:

  • Sachanlagen (durch Neuberechnung);
  • immateriellem Vermögen (durch Überprüfung von Dokumenten, die die Eigentumsrechte an den Vermögenswerten bestätigen. Bei Bedarf wird ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen, um den Wert der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten zu ermitteln).
  • Forderungen und Verbindlichkeiten (durch Abstimmung der Abrechnung mit jedem einzelnen Geschäftspartner);
  • konzerninternen Verrechnungen (durch Anfragen an die Gründer und andere Konzerngesellschaften);
  • Abrechnung mit dem Fiskus (Beantragung von Auskünften über Abrechnungen mit dem Fiskus sowie über berechnete und bezahlte Steuern und Gebühren);
  • gezeichnetem Kapital (anhand von Daten des staatlichen Registers).

Nach der Bestandsaufnahme stellen wir Ihre Primärdokumentation wieder her. Die festgestellten Abweichungen werden in der Buchführung und Steuerbuchhaltung berücksichtigt.

  1. Überprüfung Ihrer Primärdokumente auf die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und interner Richtlinien;
  2. Analyse der Steuerbuchhaltung, Überprüfung von Steuerregistern;
  3. Analyse von Verträgen.

Ergebnisse

  • Korrektur Ihrer Rechnungslegung- und Buchhaltungssysteme;
  • Aktualisierung Ihrer Bilanzpolitik;
  • Änderung Ihrer primären Buchhaltungsunterlagen;
  • Korrektur und erneute Einreichung Ihrer Steuererklärungen;

Festgestellte Abweichungen werden als Unternehmenskapital erfasst und in der Rechnungslegung entweder als Ergebnis des laufenden Jahres oder als Gewinn-/Verlustvortrag ausgewiesen.

Kosten der Wiederherstellung der Rechnungslegung

Der Kostenaufwand für die Wiederherstellung der Rechnungslegung und Dokumentation in Ihrem Unternehmen hängt von der Anzahl und Komplexität der Fehler ab, die wir bei der Schnellanalyse entdecken. Die Summe, die Sie letztendlich zahlen, ist jedoch auf jeden Fall geringer als die Höhe möglicher Bußgelder oder Nachforderungen, die staatliche Stellen bei fehlerhafter Buchführung bzw. Steuerbuchhaltung erheben.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um Ihre Situation zu besprechen und den Kostenaufwand zu berechnen. Wir setzen ein professionelles Team ein, um Ihre Situation allumfassend zu untersuchen und auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung die beste Lösung anzubieten.

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