
Dokumentation von Warenimporten und -exporten in Kasachstan
Der Import und Export von Waren ist ein wichtiger Bestandteil des Auslandsgeschäfts von Unternehmen.
- Der Import von Waren im Sinne des kasachischen Rechts ist die Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) unter Einhaltung der Zollvorschriften der EAWU und/oder der Zollvorschriften der Republik Kasachstan. Dazu zählt die Einfuhr von Waren in das Gebiet der Republik Kasachstan aus einem anderen EAWU-Mitgliedstaat oder einem Drittland.
- Beim Export werden Waren aus dem Zollgebiet der EAWU unter Einhaltung der Zollvorschriften der EAWU und/oder der Zollvorschriften der Republik Kasachstan ausgeführt.
Wir übernehmen die Erstellung und Beantragung von Dokumenten, die für die Abwicklung von Import-/Exportgeschäften in Kasachstan erforderlich sind. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten.

Primärdokumente für Import-/Exportgeschäfte in Kasachstan
Beim Export/Import von Waren kommt es neben der Zollabfertigung auch auf die ordnungsgemäße Ausgestaltung der Primärdokumente an.
Warenbegleitschein SNT
Seit dem 1. April 2023 muss der Warenbegleitschein bei Import- bzw. Exportgeschäften unbedingt vor dem Passieren der Grenze ausgestellt werden.
Bei Nichtvorlage oder nicht fristgerechter Ausstellung des Warenbegleitscheins drohen je nach Unternehmensform Geldstrafen zwischen 5 und 30 MRP (sog. monatlicher Berechnungsindex). Wiederholungstäter müssen mit doppelt so hohen Strafen rechnen.
Elektronische Handelsrechnung ESF für Waren aus der Liste der Ausnahmen
Die EAWU hat Kasachstan Ausnahmen vom gemeinsamen Zolltarif gewährt. Werden in der Ausnahmeliste aufgeführte Waren aus Kasachstan in andere EAWU-Länder ausgeführt, muss die elektronische Handelsrechnung noch vor der Auslieferung durch die zuständige Steuerbehörde am Firmensitz des exportierenden Unternehmens beglaubigt werden.
Die Beglaubigung erfolgt durch die Anbringung eines Siegels. Bei Fehlen der mit einem Siegel der Steuerbehörde versehenen Warenbegleitpapiere droht eine Geldstrafe in Höhe von 50 MRP. Wiederholungstäter müssen mit doppelt so hohen Strafen rechnen.

Unsere Dienstleistungen
- Analyse Ihres Vertrags auf das Vorhandensein von Bedingungen, die nach kasachischem Recht obligatorisch und für eine korrekte Rechnungslegung unerlässlich sind;
- Überprüfung der Zolltarifnummern (Codes TN VED) auf ihre Aktualität. Wir überprüfen auch, ob die betreffenden Waren in der Ausnahmeliste aufgeführt sind;
- Erstellung und Überprüfung von Primärdokumenten;
- Erstellung und Überprüfung des Warenbegleitscheins SNT.
- Vorbereitung von Dokumenten und ihre Einreichung bei der Steuerbehörde, u. a. um nachzuweisen, dass der MwSt.-Nullsteuersatz angewandt werden darf.
- Erstellung von Berichten und ihre Einreichung bei:
- der Steuerbehörde;
- dem statistischen Amt;
- der Nationalbank der Republik Kasachstan.
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